Mittwoch, Oktober 9, 2024
Einigte sich mit dem DSV: Jan Hempel. Foto: Bernd Wüstneck/dpa

Schmerzensgeld und Schadenersatz: Hempel erleichtert

Berlin (dpa) – Der ehemalige Wasserspringer Jan Hempel hat die Beendigung des Streits mit dem Deutschen Schwimm-Verband über eine Entschädigung wegen jahrelangen sexuellen Missbrauchs als «Meilenstein» bezeichnet, dem «weitere» folgen werden.

«Es waren viele Höhen und Tiefen. Es war sehr schwer, aber wir sind jetzt erst mal erleichtert, dass ein bisschen mehr Ruhe einkehrt», sagte der 52-Jährige im ARD-Morgenmagazin. 

Zugleich kündigte Hempel an, sich für andere Betroffene einsetzen zu wollen und forderte die Abschaffung der Verjährungsfrist bei Fällen sexuellen Missbrauchs: «Diese Frist muss auf den Prüfstand.»

Am Montag hatten Hempels Anwalt Thomas Summerer und sein Manager Oliver Hillebrecht sowie der DSV nach langwierigen Verhandlungen über die Einigung informiert. Der DSV zahlt dem Olympia-Zweiten von 1996 Schmerzensgeld und Schadenersatz in Höhe von insgesamt 600.000 Euro. Der Vergleich garantiert Hempel eine Fix-Zahlung von 300.000 Euro sowie eine Zahlung von weiteren 300.000 Euro in monatlichen Raten über zehn Jahre hinweg. Die Höhe dieser Schmerzensgeldzahlung ist in Deutschland ungewöhnlich.

Hempels Fall hatte eine breite Diskussion über Missbrauch und Gewalt im deutschen Sport und deren Aufarbeitung ausgelöst. In einer Dokumentation der ARD unter dem Titel «Missbraucht – Sexualisierte Gewalt im deutschen Schwimmsport» hatte Hempel im August 2022 erstmals die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs gegen seinen 2001 gestorbenen langjährigen Trainer Werner Langer öffentlich gemacht. Demnach soll sich Langer von 1982 bis 1996 an dem Olympia-Zweiten von Atlanta 1996 vergangen haben. In dem Film warf Hempel dem DSV vor, schon 1997 von den Vorwürfen gewusst, aber nichts Entscheidendes getan zu haben.

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