Mittwoch, April 24, 2024

Sportordnung 2019: Die wichtigsten Änderungen der DTU

Noch herrscht tiefer Winter in Deutschland und Wettkämpfe im  Triathlon und seinen verwandten Multisportarten finden nur vereinzelt statt. Das Präsidium der Deutschen Triathlon Union (DTU) hat die von der  Technischen Kommission der DTU überarbeitete Sportordnung für 2019  beschlossen. Sie ist damit ab sofort gültig. Änderungen betreffen  beispielsweise die Wassertemperatur und das Windschattenfahren. Auch für die Jugend A hält die neue Sportordnung Modifizierungen bereit.

Wir haben die wichtigsten Änderungen zusammengestellt.
Wassertemperatur:
Die Wassertemperatur wird weiterhin eine Stunde vor dem Start  entlang der Strecke in 60 Zentimetern Tiefe gemessen. Die dabei  gemessene niedrigste Wassertemperatur ist ab sofort die entscheidende  bei der Frage, ob mit Neoprenanzug geschwommen werden darf oder nicht. Windschatten     Die Windschattenzone von Motorrädern verlängert sich künftig von  12 auf 15 Meter. Zudem dürfen bei Windschattenrennen nur noch  geschlossene Dreiecksrahmen verwendet werden.
Teamwettkämpfe:
Bei Teamwettkämpfen müssen ab diesem Jahr alle Teammitglieder die Wechselzone gemeinsam verlassen. Bislang war es möglich, dass Athleten  einer Mannschaft die Wechselzone zum Radfahren verlassen, wenn  mindestens drei Teammitglieder in der Wechselzone sind. Beim Zieleinlauf  wird eine Mannschaft nun gewertet, wenn der vorletzte Starter die  Ziellinie passiert hat – also der vierte von fünf oder der dritte von  vier Startern.
Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Wechselzone:
Das Nicht-Einhalten der Check-In-Zeiten wird ab sofort mit  der Gelben Karte – gleichbedeutend mit einer Zeitstrafe – geahndet.
Eine weitere Modifizierung der Sportordnung für 2019 nimmt Bezug auf die Mannschaftswertung bei deutschen Meisterschaften über die Sprint- und Kurzdistanz im Triathlon und Duathlon: Athleten der AK0 werden bei  diesen zukünftig in der AK1 gewertet.
Jugend A
Auch für junge Triathleten gibt es Änderungen: Für Jugendliche  vor Vollendung des 18. Lebensjahres, die nicht mehr in der Jugend A  startberechtigt sind, ist die maximal zu absolvierende Strecke die Olympische Distanz. Auch bei der Jugend A wurden die Maximaldistanzen  leicht angepasst: Im Duathlon sind das nun 5 Kilometer Laufen (bisher  3), 20 Kilometer Radfahren und 2,5 Kilometer Laufen (bisher 1,5), im  Swim & Bike 0,8 Kilometer Schwimmen (bisher 0,75) und 20 Kilometer  Radfahren.

Quelle: Deutsche Triathlon Union

Download der Sportordnung 2019

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