AGB endurance.team-Partnerprogramm

Teilnahmebedingungen für das Affiliate-Partnerprogramm der pricon GmbH & Co. KG

1. Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden AGB regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der pricon GmbH & Co. KG (im Folgenden „pricon“), An der Fahrt 13, D-55124 Mainz, und den Vertragspartnern (im Folgenden „Partner“) im Rahmen des shop.triathlon.one-Affiliate Programms (im Folgenden „Partnerprogramm“). Gegenstand dieses Vertrages ist die Teilnahme am Partnerprogramm. Ziel des Partnerprogramms ist die Steigerung der Verkaufszahlen der Produkte der pricon über die Reserve & Collect Plattform (im Folgendem „Plattform“) von pricon. Ein sonstiges, über diesen Vertrag hinausgehendes Vertragsverhältnis wird durch die Teilnahme am Partnerprogramm nicht begründet.
  2. Die vorliegenden AGB gelten für das Partnerprogramm abschließend. Abweichende AGB des Vertragspartners finden – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – keine Anwendung.

2. Einsatz von Werbemitteln und Werbemedien

  1. Der Partner erhält von pricon eine Auswahl von Werbemitteln. Die Auswahl der Werbemittel erfolgt durch pricon nach freiem Ermessen. Ein Anspruch auf bestimmte Werbemittel besteht nicht. Sofern der Partner eigene Werbemittel verwenden möchte, ist hierfür eine ausdrückliche Freigabe durch pricon erforderlich.
  2. Die Werbemittel dürfen vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen nicht bearbeitet werden.
  3. Die freigegebenen Werbemittel können auf den Internetpräsenzen des Partners veröffentlicht werden (im Folgenden „Partnerseiten“). Zulässige Partnerseiten sind eigene Webseiten des Partners und eigene Social-Media-Auftritte des Partners (z.B. Instagram, Facebook, Snapchat). pricon steht es frei, einzelne Partnerseiten ohne Angabe von Gründen als unzulässig einzustufen. Im Übrigen entscheidet der Partner im freien Ermessen darüber, ob und wie lange er die Werbemittel auf der Partnerseite platziert. Er ist berechtigt, die Werbemittel jederzeit wieder zu entfernen. Entfernt der Partner die Werbemittel von seiner Partnerseite, entfällt der Vergütungsanspruch. Die Teilnahme am Partnerprogramm gilt in diesem Fall als beendet.
  4. Sofern der Partner andere als die im vorangegangenen Absatz genannten Werbemedien (z.B. Newsletter) einsetzen möchte, bedarf dies einer ausdrücklichen Freigabe durch pricon.
  5. Je nach gewähltem Partnerprogramm erhält der Partner eine Vergütung, wenn eine bestimmte Aktion über das freigegebene Werbemittel des Partners ausgelöst wurde. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird die Vergütung des Partners nach dem „Pay per Sale“-System ermittelt, wonach für jeden wirksamen Kaufvertrag, der binnen 30 Tagen auf der Plattform der pricon nach Weiterleitung von der Partner-Seite durch den Besucher getätigt wird, die vorab bestimmte Provision fällig wird. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Beschreibung der jeweiligen Kampagne im Rahmen des Partnerprogramms und den Vergütungsbestimmungen dieser AGB.
  6. Die Zuordnung der provisionsauslösenden Aktionen (z.B. Sale, Lead oder View) wird durch einen individuellen Code getrackt, den der Partner von pricon erhält. Die Ausgestaltung der technischen Details liegt im freien Ermessen von pricon.
  7. Zur Teilnahme am Partnerprogramm sind Unternehmer und juristische Personen, sowie auch Privatpersonen berechtigt.

3. Nutzungsrechte an Werbemitteln

  1. pricon räumt dem Partner für die Dauer und den Zweck der Teilnahme am Partnerprogramm ein einfaches und nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den urheber-, markenrechtlich und anderweitig geschützten Inhalten und Werbemitteln ein.

4. Online-Bewerbungsverfahren und Vertragsschluss

  1. Um am Partnerprogramm teilnehmen zu können, hat der Partner sich über das Online-Bewerbungsverfahren für die Teilnahme zu bewerben. Durch die Anmeldung über das Online-Bewerbungsportal gibt der Partner dafür ein Angebot für die Teilnahme am Partnerprogramm ab. Der Vertrag kommt durch die Annahme durch pricon zustande.

5. Registrierung eines Partnerkontos

  1. Nach Vertragsschluss hat der Partner sich für das Partnerprogramm zu registrieren. Nach erfolgter Registrierung wird für den Partner ein Partnerkonto eingerichtet, welches zur Verwaltung der Aktivitäten des Partners und Darstellung relevanter Informationen im Rahmen des Partnerprogramms dient.

6. Pflichten von pricon

  1. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen ist pricon für die Bereitstellung der Werbemittel (z.B. Werbebanner, Textlinks) (im Folgenden: „Werbemittel“) für die jeweiligen Kampagnen verantwortlich. pricon wird die vorab definierten provisionsauslösenden Aktionen in geeigneter Weise tracken und die daraus resultierende Provision berechnen.
  2. Die Plattform sowie die darauf angebotenen Leistungen, wie zum Beispiel die Bereitstellung von Produktinformationen, werden von pricon im Rahmen der gängigen zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten und nach eigenem Ermessen betrieben. pricon schuldet in diesem Zusammenhang keine fehler- und/oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Plattform oder Ihres Trackingsystems. Gleiches gilt für die durch pricon bereitgestellten Werbemittel.
  3. Weiterhin ist pricon zur Zahlung der Vergütung gemäß der Beschreibung der jeweiligen Kampagne im Rahmen des Partnerprogramms und den Vergütungsbestimmungen dieser AGB verpflichtet.

7. Rechte und Pflichten des Partners

  1. Der Partner darf die freigegebenen Werbemittel nur in zuvor von pricon genehmigte Partner-Seiten einbinden. Es ist ausdrücklich untersagt, die zur Verfügung gestellten Werbemittel mit anderen als den genehmigten Werbemedien zu verbinden sowie Änderungen an den zur Verfügung gestellten Werbemitteln vorzunehmen. Die Werbemittel dürfen ausschließlich im Einklang mit diesen AGB und zu den in der Beschreibung der jeweiligen Kampagne vorgesehenen Zwecke auf den Partner-Seiten genutzt werden.
  2. Der Partner ist für die Inhalte und den laufenden Betrieb der Partner-Seite ausschließlich selbst verantwortlich.
  3. Der Partner verpflichtet sich für die Dauer der Zusammenarbeit keine Inhalte auf den Partner-Seiten zu platzieren, die gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder die Rechte Dritter verstoßen und/oder geeignet sind, den Ruf von pricon zu schädigen. Ausdrücklich untersagt sind dem Partner insbesondere das Verbreiten von Inhalten (einschließlich Fotos und Videos), die
  4. sittenwidrig, obszön, pornografisch, jugendgefährdend oder rassistisch sind;
  5. gewaltverherrlichend sind oder zu Straftaten aufrufen;
  6. verbotene politische, religiöse oder soziale Gruppierungen propagieren;
  7. andere Personen und Personengruppen bedrohen, belästigen oder die Rechte (einschließlich Persönlichkeitsrechte) Dritter verletzen;
  8. gegen die sexuelle Freiheit von Nutzerinnen, Nutzern und Dritten verstoßen; oder
  9. urheberrechtsverletzend sind oder andere Verletzungen von Immaterialgüterrechten beinhalten.
  10. Solche Inhalte dürfen weder auf der Partner-Seite selbst vorhanden sein, noch darf auf der Partner-Seite zu entsprechenden Inhalten auf anderen Seiten verwiesen oder verlinkt werden.
  11. Jedwede Form des Missbrauchs des Partnerprogramms, vor allem das Generieren von provisionsauslösenden Aktionen (z.B. Leads oder Sales) mit Hilfe unlauterer Methoden, unzulässiger Mittel oder in sonstiger Weise rechts-, sitten- oder vertragswidriger Methoden ist unzulässig. Vor diesem Hintergrund sind insbesondere folgende Praktiken untersagt:
  12. Das Vortäuschen von Sales oder sonstigen provisionsauslösenden Aktionen (z.B. Leads), z.B. durch das Bestellen von Waren bei pricon unter Angabe falscher/erfundener/unvollständiger Daten;
  13. das Verwenden von Werbeformen, die ein Tracking möglich machen, jedoch dabei das Werbemittel in einer von pricon nicht zugelassenen Form anzeigen (z.B. falsches Format oder falsche Größe);
  14. alle Formen des „Affiliate-Betrugs“; vor allem Cookie Spamming, Forced Clicks, Affiliate Hopping, Cookie-Dropping sowie die Nutzung von Layern, Add-ons, iFrames und der Postview-Technologie, um damit für eine Erhöhung von Leads und damit ggf. Sales zu sorgen;
  15. die unbefugte Verwendung von mit drittrechten behafteten Inhalten oder Begriffe auf der Partnerseite oder in Suchmaschinen;
  16. Inhalte zu verwenden, die eine Verwechslungsgefahr zwischen den Produkten und Online-Auftritten von pricon und des Partners führen; es darf zu keiner Zeit der Eindruck entstehen, pricon und der Partner seien in anderer Weise als durch die Affiliate-Partnerschaft miteinander verbunden.
  17. Bei der Bewerbung der Produkte hat der Partner einen Bezug zu pricon und deren Produkte zu unterlassen. Es ist insbesondere untersagt, adwordsbasierte Werbeanzeigen (namentlich Google AdWords oder AdSense) zu schalten, die den Namen „pricon“, Namen von Produkten von pricon, Firmenschlagworte oder Marken enthalten.
  18. Auch im Übrigen ist der Partner verpflichtet, die Partner-Seite im Einklang mit geltendem Recht zu betreiben und – sofern anwendbar – insbesondere ein ordnungsgemäßes Impressum und eine Datenschutzerklärung vorzuhalten.
  19. Der Partner hat unverzüglich Werbemittel von der Partner-Seite zu entfernen, wenn er von pricon dazu aufgefordert wird. Dies gilt auch und insbesondere für alle Partner-Seiten, auf denen eine Einbindung der Werbemittel, gleich aus welchem Grund, nicht oder nicht mehr gewünscht wird. Die Aufforderung hat stets schriftlich zu erfolgen.

8. Vergütung und Abrechnung

  1. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, erhält der Partner eine erfolgsabhängige Vergütung für Sales („Verkäufe“).
  2. Als Sale gilt eine von einem Endkunden generierte, vollständig durchgeführte (und beim pricon-Fachhandelspartner bezahlte) Bestellung auf der Plattform. Rückabwicklungen – gleich aus welchem Grund – gelten nicht als Sale. Insbesondere ist das der Fall, wenn der Endkunde nicht gezahlt hat oder von ihm geleistete Zahlungen erstattet werden oder der Kunde einen wirksamen Widerruf erklärt hat. Vergütungen, die bereits ausgezahlt sind, sind im Falle einer Rückabwicklung ebenfalls zurückzuerstatten oder werden in der folgenden Abrechnung verrechnet. Rückabwicklungen, die mehr als 24 Wochen nach Zahlung des Endkunden geschehen, bleiben unberücksichtigt
  3. Der Anspruch auf Zahlung der Vergütung entsteht nur unter folgenden kumulativen Voraussetzungen:  durch die Tätigkeit des Partners im Rahmen des Partnerprogramms ist ein Sale oder eine sonstige vorab festgelegte provisionsauslösende Aktion (z.B. Lead) eines Endkunden mit pricon zustande gekommen; der Sale ist von pricon protokolliert („getrackt“) worden; der Sale ist von pricon freigegeben und genehmigt worden;  es liegt kein Missbrauch im Sinne dieser AGB vor.  
  4. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen nicht vergütungspflichtig sind Bestellungen, die aufgrund von Partner-Leads zustande kommen, die über Partner-Seiten oder andere Werbeflächen generiert wurden, bezüglich derer der Partner zu der Entfernung der Werbemittel aufgefordert wurde. Diese Regelung gilt mit dem Zeitpunkt der Aufforderung zur Entfernung der Werbemittel.
  5. Einzig ausschlagegebend für die Beurteilung, ob ein Sale auf einem Partner-Lead beruht, ist das von pricon eingesetzte Trackingsystem. Vorbehaltlich anderweitiger Festlegungen im Partnerprogramm oder bei einzelnen Kampagnen gilt das „Last-Cookie-Wins“-Prinzip.
  6. Eine Vergütungspflicht wird nicht ausgelöst, sofern das Trackingsystem ausfällt oder eine sonstige technische Fehlfunktion verursacht wird, die dazu führt, dass eine Zuordnung von Leads oder Sales zu einzelnen Partnern nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich ist.
  7. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der in der jeweiligen Kampagne angegebenen Vergütungshöhe. Sofern nichts angegeben ist, gilt eine Vergütung von 10 % des Nettopreises des jeweiligen Sales.
  8. Alle angegebenen Vergütungen bzw. Vergütungssätze verstehen sich als Nettobeträge zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Für die ordnungsgemäße steuerliche Behandlung der Einnahmen ist der Partner selbst verantwortlich.
  9. Vergütungsansprüche werden jeweils am Ende des Monats zur Zahlung fällig, in den der Zahlungseingang des Endkunden für den betreffenden Sale fällt und eine entsprechende Abrechnung über die betreffenden Beträge dem Partner (z.B. in dessen Partneraccount) zur Verfügung gestellt wurde. Die Auszahlung erfolgt per Banküberweisung an die vom Partner im Partnerkonto hinterlegte Bankverbindung. Etwaige Bankgebühren (z.B. bei Bankverbindungen im Ausland) hat der Partner zu tragen. Einwendungen gegen die Abrechnungen und/oder gegen die Höhe der Provision sind innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Abrechnung (in der Regel durch Bereitstellung im Nutzerkonto) in Textform einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist werden Beanstandungen nicht mehr berücksichtigt.

9. Haftung und Freistellung

  1. Die Haftung von pricon für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet pricon jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung der Pricon für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
  2. Der Partner stellt pricon von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen pricon aufgrund von Verstößen des Partners gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden. Zudem ist der Partner verpflichtet, alle Kosten zu ersetzen, die pricon durch eine solche Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung

10. Vertragsstrafe

  1. Sofern der Partner vorsätzlich oder fahrlässig einen Affiliate-Betrug begeht (vgl. hierzu unter der Überschrift „Rechte und Pflichten des Partners“), wird eine Vertragsstrafe fällig, welche die pricon unter Berücksichtigung der Schwere des Verstoßes nach freiem Ermessen festlegt, deren Billigkeit vom zuständigen Gericht überprüft werden kann und die den Betrag von 2.500 EUR nicht unterschreiten soll.

11. Vertraulichkeit

  1. Der Partner wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Codes, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien von pricon oder mit ihr verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Der Partner verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

12. Vertragslaufzeit und Beendigung des Vertrages

  • Der Vertrag läuft für die Dauer von 12 Monaten und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum Vertragsende von einer der Parteien gekündigt wird.
  • Das Recht der Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt. Wichtige Gründe, welche die Pricon zur außerordentlichen Kündigung berechtigen, liegen insbesondere in folgenden Fällen vor:  gravierender Verstoß gegen Pflichten dieser AGB durch den Partner; ein Fall von Missbrauch im Sinne dieser AGB.  
  • Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail gilt dabei als ausreichend; der Zugang der E-Mail hat nach Möglichkeit dokumentiert zu werden (z.B. mittels Lesebestätigung)
  • Der Partner ist verpflichtet, alle Werbemittel und sonstigen Links und Inhalte von pricon unverzüglich von der Partner-Seite zu entfernen. Dies gilt insbesondere – aber nicht abschließend – für Websiten, Social-Media-Präsenzen oder sonstige Werbemedien, in denen der Partner die Werbemittel oder Links integriert hat, ohne dazu berechtigt gewesen zu sein.
  • Ist der Vertrag beendet, entfällt die Vergütungspflicht. Dies gilt insbesondere für Sales, die nach Vertragsbeendigung über die Leads des Partners generiert werden.
  • Anstelle der Kündigung kann pricon in den in Ziffer 2 dieses Abschnitts genannten Fällen auch das Partnerkonto sperren. Gleiches gilt bei dem begründeten Verdacht auf einen Missbrauch im Sinne dieser AGB. pricon teilt dem Partner die Gründe der Sperrung des Partnerkontos mit. Sollten die Gründe, die zur Sperrung geführt haben, wegfallen, kann pricon das Partnerkonto nach eigenem Ermessen wieder freischalten. Das Partnerkonto ist insbesondere dann freizuschalten, wenn sich herausstellt, dass ein vermeintlicher Grund zur Sperrung nicht vorlag. Während der Sperrung generierte Leads und anschließende Sales führen nicht zu einer Vergütungspflicht.

13. Schlussbestimmungen

  1. Die zwischen pricon und dem Partner geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Sofern der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von pricon als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
  3. pricon ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Die Partner werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der jeweilige Partner nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist die Pricon berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.